Bei ETFs & Fonds handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen im Sinne des
Bundesgesetztes über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG).
ETFs & Fonds unterliegen der Bewilligung und Aufsicht durch die FINMA. Die
Vermögen der ETFs & Fonds werden im Konkursfall der Emittenten zugunsten der
Anlegerinnen und Anleger abgesondert (Sondervermögen).