Der Markt für Aktien, Anleihen, Fonds, Optionen, Futures und andere Derivate wird als
Effektenmarkt bezeichnet.
Effekten sind Wertpapiere, die Forderungs- oder Beteiligungsrechte verbriefen. Sie sind
untereinander austauschbar und in grosser Anzahl identischer Stückelungen erhältlich. Das macht sie für
den Handel an der Börse geeignet. Effekten sind eine Untergruppe der Wertpapiere und umfassen keine
Geldmarktpapiere oder Geldwertpapiere wie Banknoten und Checks.
Marktteilnehmer
Die Gesamtheit aller Investoren beeinflusst das Geschehen an den Effektenbörsen. Auch Sie tragen als
Teil dieser Gruppe mit Ihren Anlageentscheidungen dazu bei. Trotzdem werden private Anleger nur indirekt
als Marktteilnehmer bezeichnet, denn der Handel wird letztlich über eine Finanzgesellschaft
abgewickelt,
die als eigentlicher Marktteilnehmer gilt.
Die Zulassung zum «gewerbsmässigen Handel mit Effekten» bedarf in der Schweiz einer Bewilligung durch
die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
(FINMA) . Diese stützt sich auf Vorgaben des Bundesgesetzes über Börsen
und den Effektenhandel (BEHG), das unter anderem Mindestkapital, genügend Fachkenntnisse der Mitarbeitenden
und eine Auskunftspflicht vorschreibt. In der Schweiz sind nur Banken und andere Finanzgesellschaften
(Börsenagenten, Börsenfirmen) als Effektenhändler registriert, theoretisch wären auch natürliche Personen
zugelassen. Die Teilnehmerschaft für den Handel an der SIX Swiss Exchange können alle Finanzinstitute
aus dem In- und Ausland, die den gewerbsmässigen Handel mit Effekten betreiben, beantragen.
Details zur Teilnehmerschaft an der SIX Swiss Exchange.
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