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Schliessen Unternehmen ein Geschäftsjahr erfolgreich ab, erwirtschaften sie einen Gewinn.
Aktionäre haben grundsätzlich ein Anrecht auf
einen Anteil daran. Die Dividende ist der
Teil des Reingewinns, den eine
Aktiengesellschaft an ihre
Aktionäre ausschüttet. Dividenden werden auch als "die Zinsen von Aktien" bezeichnet.
Bemessungsgrundlage
Eine Aktiengesellschaft ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, 5% des
ausgewiesenen Reingewinns den allgemeinen Reserven zuzuweisen, sofern diese noch nicht
20% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht haben. Daneben gibt es
weitere gesetzliche und unternehmensabhängige statutarische Regelungen, was mit dem Reingewinn
passiert. Dies schmälert die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Dividende, stärkt
aber wiederum den Eigenkapitalbestand. Zudem wird die Dividende nicht in dem
Jahr ausgeschüttet, in dem der Reingewinn zustande kam, sondern erst kurz nach der
Generalversammlung im darauf folgenden Jahr.
Festsetzung
Die Dividende darf erst festgesetzt werden, nachdem die dem Gesetz und den Statuten
entsprechenden Buchungen gemacht worden sind. Danach kann das Management bei
der Generalversammlung eine Dividendenauszahlung beantragen. Dieser Antrag wird den
Aktionären vorgelegt, die über den definitven Betrag abstimmen. Die Dividende wird in Franken
(bzw. in der Nominalwährung der Aktie) angegeben und bezieht sich immer auf eine Aktie.
Steuern
Die ausbezahlte Dividende muss der Aktionär als Einkommen versteuern. Dazu kommt
die Verrechnungssteuer, weshalb man von der
Brutto-Dividende (vor Abzug
der Verrechnungssteuer) und der
Netto-Dividende
(nach Abzug der Verrechnungssteuer) spricht. Das steuerbare Einkommen erhöht sich dabei bei der
Ausschüttung um die Brutto-Dividende.
Werden zum Beispiel 200 Aktien gehalten und die Generalversammlung beschliesst eine
Dividende von CHF 2.50, ergibt das eine Brutto-Dividende von
CHF 500. Die Verrechnungssteuer von CHF 175 wird vor
der Auszahlung abgezogen, kann jedoch mit der Steuererklärung zurückgefordert werden.
Dividendenpolitik
Die Geschäftsleitung entscheidet nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, welcher Anteil
des Gewinns im Unternehmen bleiben soll. Für die Ausschüttung der Dividende hat sie einen Spielraum
zwischen null und hundert Prozent des Reingewinns. Unternehmen mit einer tiefen
«Pay-Out-Ratio» (Anteil der
Dividende am Reingewinn) oder keiner Dividende behalten einen höheren Teil des Gewinns innerhalb
des Unternehmens, beispielsweise für Forschung, Entwicklung, Produktion oder Marketing. Dies
kann sich mittel- bis längerfristig in Kurssteigerungen widerspiegeln und den Aktionär somit auf eine
indirekte Art entschädigen. Unternehmen bemühen sich, eine möglichst konstante
Dividendenpolitik zu
betreiben. Ziel
ist, jährliche Dividenden in der Grössenordnung des Vorjahres zu ermöglichen, unabhängig vom
aktuellen Geschäftsergebnis.
Der Anspruch auf Dividende
Die meisten Generalversammlungen von Schweizer Unternehmen finden im April oder Mai statt. Der
Anspruch auf die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten (zum Beispiel Stimmrecht)
und Vermögensrechten (zum Beispiel Dividende) wird durch diverse Termine exakt geregelt.
Die Unternehmen legen diese Termine grösstenteils selbst fest.
Marktstandard für Dividendenzahlungen
 |  | | Termin | Event | | Record-Date |
An diesem Tag wird festgelegt, wer Anrecht auf eine Dividende hat. Besitzen die Aktionäre am Record-Date Titel, so sind sie dividendenberechtigt, wenn die Titel geliefert sind.
| | Ex-Tag |
Ex ist lateinisch und bedeutet «ohne». Der Ex-Tag ist der Börsentag, an dem die Aktien erstmals ex Dividende gehandelt werden, also «ohne Dividende». Meistens eröffnet der Kurs um den Betrag der Dividende tiefer, dies ist aber nicht zwingend.
| | Payment Date |
An diesem Tag werden die Dividenden an alle Aktionäre ausbezahlt, die am Record-Date Anspruch auf Dividendenzahlung haben, unabhängig davon, ob die Aktien noch im Depot sind oder bereits veräussert wurden.
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