Provisorische Registrierung |
Personen, welche die Voraussetzungen für Händler gemäss dem Handelsreglement
grundsätzlich erfüllen, jedoch über keine definitive SIX Swiss Exchange Händlerlizenz oder über den Status
«Grandfathered»* verfügen, können bis zum 30.06.2011 provisorisch als Händler
registriert werden.
Bis zu diesem Stichtag muss die SIX Swiss Exchange Händlerprüfung erfolgreich absolviert werden, ansonsten wird die
Registrierung sistiert.
SIX Swiss Exchange Händlerprüfungen:
* SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 20/2010
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