Voraussetzungen für eine Teilnehmerschaft |
Folgende Voraussetzungen muss ein Institut erfüllen, um aktiver
Handelsteilnehmer an SIX Swiss Exchange zu werden:
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Alle Teilnehmer unterliegen dem Bundesgesetz über die
Börsen und den Effektenhandel (BEHG).
Die Teilnehmer müssen
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bewilligte Effektenhändler oder ausländische Börsenteilnehmer im Sinne des BEHG sein.
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Anforderungen an Organisation, Rechnungslegung und Revision erfüllen.
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sich an die Reglemente
und Weisungen von SIX Swiss Exchange halten.
Ist ein Teilnehmer zugelassen, bestimmt er eigene Händler, die im Namen des Teilnehmers
an SIX Swiss Exchange registriert werden.
Das Handelsreglement regelt die Teilnehmerschaft an SIX Swiss Exchange.
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