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Voraussetzungen für eine Teilnehmerschaft

Folgende Voraussetzungen muss ein Institut erfüllen, um aktiver Handelsteilnehmer an SIX Swiss Exchange zu werden:

  • Alle Teilnehmer unterliegen dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG). Die Teilnehmer müssen
    • bewilligte Effektenhändler oder ausländische Börsenteilnehmer im Sinne des BEHG sein.
    • Anforderungen an Organisation, Rechnungslegung und Revision erfüllen.
    • sich an die Reglemente und Weisungen von SIX Swiss Exchange halten.

Ist ein Teilnehmer zugelassen, bestimmt er eigene Händler, die im Namen des Teilnehmers an SIX Swiss Exchange registriert werden.

Das Handelsreglement regelt die Teilnehmerschaft an SIX Swiss Exchange.