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Regularien innerhalb einer gesamtschweizerischen Rahmenordnung

Das eidgenössische Parlament verabschiedete 1995 auf Grundlage der Bundesverfassung und im allgemeinen Interesse der schweizerischen Gesamtwirtschaft das Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG). Am 1. Februar 1997 trat das Gesetz in Kraft. Es ersetzt die bis dahin geltenden kantonalen Regelungen.

Auf gewerbepolizeiliche Anregung hat der Bundesgesetzgeber eine gesamtschweizerische Rahmenordnung für den Börsenbetrieb und den Effektenhandel geschaffen. Grundsätzlich fallen beide in den Schutzbereich der Handels- und Gewerbefreiheit.