Regularien innerhalb einer gesamtschweizerischen Rahmenordnung
Das eidgenössische Parlament verabschiedete 1995 auf Grundlage der Bundesverfassung und im
allgemeinen Interesse der schweizerischen Gesamtwirtschaft das Bundesgesetz über die Börsen und
den Effektenhandel (BEHG). Am 1. Februar 1997 trat das Gesetz in Kraft. Es ersetzt die bis
dahin geltenden kantonalen Regelungen.
Auf gewerbepolizeiliche Anregung hat der Bundesgesetzgeber eine
gesamtschweizerische Rahmenordnung für den Börsenbetrieb und den Effektenhandel
geschaffen. Grundsätzlich fallen beide in den Schutzbereich der Handels- und Gewerbefreiheit.