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Publikationspflicht

Transparenz durch die Publikationspflicht

SIX Swiss Exchange und Scoach Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, alle Angaben zu veröffentlichen, die für die Transparenz des Effektenhandels erforderlich sind. Die Publikationspflicht umfasst Informationen über die Kurse und den Umsatz der Effekten Handel an der Börse. Details zur Publikationspflicht sind in Artikel 5 Absatz 3 BEHG[pdf] geregelt.

Welche Daten werden publiziert?

  • der letztbezahlte börsliche Kurs mit Volumen und Zeit (laufende Übermittlung)
  • der beste Geld- und Briefkurs mit Volumen (kumuliert und laufend)
  • die Börsenperiode sowie allfällige Interventionen der Börse (z. B. Suspendierung eines Titels)
  • der Auftragsbuchstatus (Trading, Pre-Opening, Stop Trading, Suspended, Break, Between Auctions)
  • die Markttiefe

Wie publiziert SIX Swiss Exchange die Kursinformationen?

Es existieren keine gesetzlichen Vorgaben über Art und Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Teilnehmer der SIX Swiss Exchange und der Scoach Schweiz erhalten die Informationen in Echtzeit über das Handelssystem oder mit Hilfe von SIX Exfeed über weitere elektronische Medien:

  • Swiss Market Feed (SMF)
  • Quote Market Feed (QMF)
  • Market Data Interface (MDI)

Informationsvermittler wie SIX Telekurs, Thomson Reuters, Bloomberg etc. machen die Informationen auf Grundlage dieser Medien öffentlich zugänglich.