3.2.4 Sistierung und Entzug der Registrierung 1 Die Börse kann eine erfolgte Registrierung jederzeit sistieren, sofern die Registrierungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind.  2 Die Börse kann die Registrierung entziehen: - auf Antrag des Teilnehmers;
- sofern die Voraussetzungen für die Registrierung nicht mehr erfüllt sind; oder
- sofern eine Sistierung der Registrierung bereits länger als sechs Monate andauert.
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