6.2 Prüfungsvoraussetzungen und -programm 1 Grundsätzlich werden zur Händlerprüfung alle interessierten Personen zugelassen.  2 Die Prüfung besteht aus mehreren Modulen, die jeweils in Deutsch und Englisch angeboten werden. Geprüft werden Kenntnisse bezüglich des Regelwerks der Börse sowie der Handelsfunktionalitäten.  3 Kann der Händler eine von der Börse anerkannte Ausbildung oder Prüfung nachweisen, so kann eine vereinfachte Händlerprüfung abgelegt werden. Die Börse publiziert auf ihrer Webseite eine Liste der von ihr anerkannten Ausbildungen und Prüfungen.  4 Alle registrierten Händler müssen bei grösseren Systemanpassungen oder regulatorischen Änderungen, spätestens aber alle zwei Jahre einen webbasierten Wiederholungskurs absolvieren. Wird der Wiederholungskurs nicht innerhalb der vorgegebenen Frist absolviert, sistiert die Börse den Händler.  5 Nähere Informationen zu diesen Ausbildungslehrgängen sowie den Prüfungsgebühren sind bei der Börse erhältlich und auf der Webseite der Börse verfügbar.
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