11.2 Voreröffnung 1 Die Voreröffnung ist die Zeit zwischen dem Beginn des Börsentages und der eigentlichen Handelseröffnung.  2 Der Teilnehmer kann neue Aufträge und Quotes im Auftragsbuch erfassen oder bestehende Aufträge löschen.  3 Die Börse berechnet den theoretischen Eröffnungspreis (TOP) im Auktionsverfahren und publiziert diesen laufend.  4 Es findet kein Abschluss und daher keine Preisfeststellung statt.
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