12.3 Voreröffnung 1 Die Voreröffnung ist die Zeit zwischen dem Beginn des Börsentages und der eigentlichen Handelseröffnung.  2 Teilnehmer und Market Maker können neue Aufträge und Quotes im Auftragsbuch erfassen oder bestehende Aufträge und Quotes löschen.  3 Die Börse berechnet den theoretischen Eröffnungspreis (TOP) im Auktionsverfahren und publiziert diesen laufend.  4 Es findet kein Abschluss und daher keine Preisfeststellung statt.
|