Weisung 3: Handel
 

12.3 Voreröffnung

1 Die Voreröffnung ist die Zeit zwischen dem Beginn des Börsentages und der eigentlichen Handelseröffnung.

2 Teilnehmer und Market Maker können neue Aufträge und Quotes im Auftragsbuch erfassen oder bestehende Aufträge und Quotes löschen.

3 Die Börse berechnet den theoretischen Eröffnungspreis (TOP) im Auktionsverfahren und publiziert diesen laufend.

4 Es findet kein Abschluss und daher keine Preisfeststellung statt.




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