13.3 Voreröffnung 1 Die Voreröffnung ist die Zeit zwischen dem Beginn des Börsentages und der eigentlichen Handelseröffnung.  2 Der Market Maker kann neue Quotes im Auftragsbuch erfassen oder bestehende löschen. Die Menge jedes Quotes muss ein ganzzahliges Vielfaches der Erststückelung sein. Es können keine Aufträge ins Auftragsbuch eingegeben werden.  3 Die Börse berechnet den theoretischen Eröffnungspreis (TOP) im Auktionsverfahren und publiziert diesen laufend.  4 Es findet kein Abschluss und daher keine Preisfeststellung statt.
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