5 Auftrag und Quote5.1 Definition 1 Gemäss Ziff. 10.2 Handelsreglement ist ein Auftrag eine verbindliche Offerte, eine bestimmte Anzahl einer Effekte zu einem unlimitierten oder limitierten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.  2 Aufträge können während den dafür vorgesehenen Zeiten im Auftragsbuch erfasst oder gelöscht werden. Alle eingehenden Aufträge werden mit einem Zeitstempel und einer Identifikationsnummer versehen. Geänderte Aufträge verlieren die ursprüngliche Zeitpriorität und erhalten einen neuen Zeitstempel.  3 Der Quote bezeichnet die gleichzeitige Eingabe eines oder mehrerer limitierter Kauf- und/oder Verkaufsaufträge in einer einzigen Instruktion. Er verbleibt im Auftragsbuch, bis er ausgeführt, überschrieben oder gelöscht wird.
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