Weisung 3: Handel
 

2 Börsentag und Börsenperiode

1 Die Börse legt die Börsentage im Handelskalender fest und publiziert diesen auf geeignete Weise.

2 Ein Börsentag besteht aus folgenden Börsenperioden:

  1. Voreröffnung;
  2. Eröffnung;
  3. Laufender Handel;
  4. Handelsschluss mit oder ohne Schlussauktion;
  5. Nachbörslicher Handel.

3 Ein Börsentag dauert von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr (MEZ).

4 In besonderen Situationen kann die Börse die Börsentage ändern.




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