13.5 Laufender Handel 1 Eingehende Aufträge werden sofort und vollständig nach dem Prinzip der Preis-Zeit-Priorität unter Berücksichtigung der quotebasierenden Preisfestlegung in einem oder in mehreren Teilen gegen im Auftragsbuch vorhandene Quotes ausgeführt, wobei kein Abschluss kleiner als die Erststückelung sein darf, oder sie verfallen.  2 Eingehende Quotes dürfen nicht kleiner als die Erststückelung sein, die Menge wird also anders validiert als in der Voreröffnung. Eingehende Quotes werden nach dem Prinzip der Preis-Zeit-Priorität in einem oder in mehreren Teilen zu gleichen oder zu unterschiedlichen Preisen ausgeführt. Kein Abschluss darf kleiner als die Erststückelung sein. Quotes, die nach Teilausführungen kleiner sind als die Erststückelung, werden gelöscht.  3 Aufträge werden sofort und vollständig in einem oder in mehreren Teilen gegen im Auftragsbuch vorhandene Quotes ausgeführt, oder verfallen.  4 Die Börse kann in bestimmten Fällen den laufenden Handel unterbrechen.  5 Der Referenzpreis ist der zuletzt bezahlte Preis. Vorbehalten bleiben Referenzpreisanpassungen.
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